Trolling is illegal


Trolle in den Kommentaren? Anonyme Beleidungen in der Mailbox? In den USA wird das demnächst verboten: US-Präsident George Bush hat ein Gesetz unterzeichnet, dass es unter anderem verbietet, Texte im Internet zu übermitteln, ohne seine wahre Identität preiszugeben.

Der entscheidende Abschnitt geht im Wortlaut so:

Whoever…utilizes any device or software that can be used to originate telecommunications or other types of communications that are transmitted, in whole or in part, by the Internet… without disclosing his identity and with intent to annoy, abuse, threaten, or harass any person…who receives the communications…shall be fined under title 18 or imprisoned not more than two years, or both.

Die Hervorherbungen sind von mir, und der entscheidende Passus dürfte wohl die Formel „with intent to annoy“ sein: Das kann man gar nicht ohne weiteres übersetzen, denn „annoy“ ist so ziemlich eines der schwammigsten Wörter, die es im Englischen gibt. Von einer handfesten Belästigung bis zu einer Sache, die einfach nur lästig oder unangenehm ist, kann so ziemlich alles damit gemeint sein. Und darin liegt das Problem, denn damit könnten rechtliche Sanktionen jedem drohen, der in einem Kommentar oder Forum oder Mailinglisten-Beitrag irgendwas geschrieben hat, was einem anderen irgendwie quer kommt.

Es ist sicher nicht ganz uninteressant, in welchem Zusammenhang diese Vorschrift steht: Der Passus ist Teil des sogenannten Violence Against Women and Department of Justice Reauthorization Act of 2005. Dort steht er im Abschnitt Nummer 113, unter der Überschrift „Preventing Cyberstalking“: Es handelt sich da um eine Neuformulierung eines älteren Gesetzes, das telefonische Belästigung unter Strafe stellt. Da hat also wohl jemand wieder etwas gut gemeint, aber schlecht durchdacht.

Natürlich gibt es Kommentare, Forenbeiträge oder E-Mails mit beleidigendem und justiziablem Inhalt, und manche mögen auch Tatbestände wie sexuelle Belästigung usw. erfüllen. Aber dann ist der Inhalt dieser Mails schon Delikt genug. (So wie beim Telefonat ja auch nicht die Anonymität des Anrufers das Strafbare ist, sondern der beleidigende Inhalt, dazu die akustische Belästigung und Ruhestörung.) Das ist ungefähr so, als würde man einen Mörder vor allem deswegen verfolgen, weil er am Tatort keine Visitenkarte hinterlassen hat.

Andersherum deckt das Recht auf Meinungsfreiheit nun mal auch das Aussprechen und Aufschreiben von Dingen, die andere nerven mögen. Das mag einem passen oder nicht, manchen Troll wüßte ich auch ganz gerne hinter der Sorte schwedischer Gardinen, die in Witzzeichnungen immer dargestellt werden, also mit dicken Mauern, dicken Stäbe, nur Wasser und Brot und Kreide, um ein paar Striche an die Wand zu malen. Aber andererseits ist es doch viel amüsanter, solche Leute ihr Tänzchen machen zu lassen und sie dann kunstgerecht vorzuführen.

So ist das nun mal mit der Kommunikation: Ab und zu nervt sie gewaltig, und manchmal haut man sich auch unbequeme Dinge um die Ohren. Trotzdem schön, das wir mal drüber geredet haben.

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