Interessanter Artikel aus den Niederlanden: Dort will die Buma Stemra (das Pendant zur GEMA) ab dem nächsten Jahr von Podcastern eine monatliche Gebühr erheben.So genannte „Sende-Amateure“ sollen 35 Euro im Monat bezahlen, professionelle Podcaster dagegen 85 Euro plus 13 Prozent vom Umsatz. (Das entspricht in etwa der Umsatzbeteiligung, die auch niederländische Radiostationen abführen müssen.)
Bei den Betroffenen stößt das erst mal auf wenig Gegenliebe : Abgesehen von der grundsätzlichen Diskussion darüber, ob Podcasting den gleichen Status wie Web-Radio hat oder nicht doch eher ein privates Hometaping, geht es vor allem um den Betrag: 35 Euro monatlich, das sind immerhin 420 Euro im Jahr – ein happiger Betrag, wenn man bedenkt, dass vernünftiges Hosting schon ab ein paar Euro im Monat zu bekommen ist und die meisten Podcaster ihr Budget aus dem Taschengeld finanzieren. Zumal die Buma die Grenze sehr eng ziehen will: Als komerzieller Anbieter soll schon gelten, wer ein paar Google-Anzeigen auf seine Seite heftet.
Die Buma will ihren Vorstoß aber explizit als Kompromiß verstanden wissen: „Wir wollen im Interesse unserer Rechteinhaber jede Form von Musikgebrauch so viel wie möglich stimulieren“, sagt ein Sprecher im Online-Magazin Emerce. „Darum haben wir jetzt auch im Hinblick auf Podcasting so schnell wie möglich eine Regelung zustande gebracht, um damit die Möglichkeiten für Podcaster zu vergrößern.“
If you can’t beat ‚em, join ‚em: Auf den ersten Blick klingt das ja so, als ob man bei der Plattenindustrie durchaus gewillt ist, Podcasts zu akzeptieren. Aber warum wird dann der Betrag so hoch angesetzt (und unflexibel außerdem, weil die Monatsgebühr unabhängig von der Zahl der ausgeschickten Podcasts ist)? So ganz kann man das Gefühl nicht loswerden, dass es hier eher darum geht, eine griffigere juristische Keule in die Hand zu bekommen.
Als Maßstab hätte man ja auch die Gebühren nehmen können, die beispielsweise beim Verkauf von bespielbaren CDs anfallen. Aber da mißt man bei der Buma doch mit anderem Maß: Das kann man zum Beispiel auch daran erkennen, dass die Buma für Downloads eine Copyright-Gebühr von 13 Prozent erhebt, bei CDs jedoch nur 9 Prozent. Erklärt wird das so:
Das betrifft zwei verschiedene Formen der Nutzung von Musik. Im Fall von Downloads wird die Lizenz jeweils für das einzelne Werk erteilt, bei CDs geht es um Lizenzen für mehrere Nummern. Bei der CD wird eine Vergütung verlangt für das Recht auf Vervielfältigung. Bei einem Download gilt das auch, hinzu kommt noch eine Vergütung für das Recht auf Veröffentlichung.
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